Acqua Systems
Legionellen Prävention Duschanlagen
Gesetzliche Pflicht nach TrinkwV

Legionellen Prüfpflicht nach TrinkwV 2023 — vollständig automatisiert mit ACQUA-NET.

Betreiber öffentlicher Gebäude mit Duschanlagen sind gesetzlich verpflichtet, Legionellen im Trinkwasser zu kontrollieren und zu dokumentieren. ACQUA-NET automatisiert die thermische Desinfektion, Protokollierung und Berichterstattung — ohne manuellen Aufwand, ohne Compliance-Risiko.

Was sagt die Trinkwasserverordnung über Legionellen?

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) verpflichtet Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden zur regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen.

Eine Großanlage liegt vor, wenn der Warmwasserspeicher ≥ 400 Liter fasst oder das Leitungsvolumen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle ≥ 3 Liter beträgt. Davon betroffen sind nahezu alle öffentlichen Duschanlagen.

Öffentliche Gebäude — jährliche Prüfpflicht

Mindestens einmal pro Jahr durch ein akkreditiertes Labor. Betrifft unter anderem:

  • Sporthallen und Fitnessstudios
  • Schwimmbäder und Wellness-Einrichtungen
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Schulen und Bildungseinrichtungen
  • Hotels und Beherbergungsbetriebe
  • Kommunale und Behördengebäude

Gewerbliche Gebäude — Prüfpflicht alle 3 Jahre

Bürogebäude, Industriebetriebe und Betriebe mit kollektiven Warmwasseranlagen ohne öffentlichen Zugang.

Was droht bei Nichteinhaltung?

Grenzwerte nach TrinkwV:

< 100 KBE/100 ml

Kein Handlungsbedarf

100–1.000 KBE/100 ml

Risikoanalyse + Maßnahmen erforderlich, Meldung an Gesundheitsamt

> 1.000 KBE/100 ml

Nutzungsverbot möglich, sofortige Meldepflicht

Sanktionen bei Verstößen:

  • Verwarnungen und Bußgelder bis zu €25.000 pro Verstoß
  • Anordnung von Sanierungsmaßnahmen durch das Gesundheitsamt
  • Nutzungsverbot bei schwerwiegenden Grenzwertüberschreitungen
  • Zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung bei Erkrankungen

ACQUA-NET übernimmt die thermische Desinfektion und lückenlose Dokumentation — sodass Sie bei jeder Kontrolle durch das Gesundheitsamt vollständig nachweisfähig sind.

Wie erfüllt ACQUA-NET die TrinkwV-Anforderungen?

🔥

Automatische thermische Desinfektion

ACQUA-NET führt jede Nacht automatisch eine Heißwasserspülung bei >60 °C an jedem Anschlusspunkt durch — gemäß DVGW W 551. Das System stoppt automatisch, sobald die Zieltemperatur erreicht ist.

📊

Vollständige Protokollierung je Duschkopf

Jede Spülung wird mit Zeitstempel, Temperatur und Dauer protokolliert — pro Duschkopf. Die Daten sind jederzeit aus dem Dashboard exportierbar für Ihre Gesundheitsamt-Vorlage.

📱

Temperaturüberwachung in Echtzeit

Das Dashboard zeigt Wassertemperatur und Systemstatus live — per App oder Browser. Abweichungen lösen automatisch eine E-Mail-Benachrichtigung aus (optional).

🔒

Kein Strom in der Nasszone

Die SOLID TOUCHE Optic-Fiber-Sensoren arbeiten mit Lichtleitung — kein elektrischer Strom in der Nasszone. Maximale Sicherheit, 30 Jahre Garantie, null Störungen in 18 Jahren.

DVGW W 551 & VDI 6023

Sie brauchen einen Sachverständigen für die Erstanalyse. Den Rest erledigt ACQUA-NET.

Für ISSO 55.1-pflichtige Anlagen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Schwimmbäder) ist eine einmalige Risikoanalyse durch einen nach DVGW W 551 zertifizierten Fachbetrieb gesetzlich vorgeschrieben.

Was ein solcher Sachverständiger danach jährlich zurückkommt und manuell erledigt — Spülprotokolle, Temperaturkontrollen, Logbuchführung — übernimmt ACQUA-NET vollständig automatisch. Keine wiederkehrenden Beratungskosten, keine vergessenen Einträge, kein Compliance-Risiko.

Was Sie brauchen

!

Erstmalige Risikoanalyse

DVGW-Fachbetrieb

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Gefährdungsanalyse erstellen

DVGW-Fachbetrieb

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Jährliche Laboruntersuchung

Akkreditiertes Labor

Thermische Desinfektion & Protokoll

ACQUA-NET automatisch

Temperaturlogging je Entnahmestelle

ACQUA-NET automatisch

Benachrichtigung bei Abweichungen

ACQUA-NET automatisch

Hintergrund

Zahlen, die für sich sprechen

>60 °C

Jede Nacht, an jedem Anschlusspunkt

100%

Automatisch protokolliert

0

Manuelle Eingriffe erforderlich

<12 Std.

Techniker vor Ort bei Störung

Häufige Fragen zur Legionellen-Prüfpflicht

Wer ist zur Legionellenprüfung verpflichtet?

Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sind nach §14 TrinkwV zur regelmäßigen Untersuchung verpflichtet. Eine Großanlage liegt vor, wenn der Warmwasserspeicher ≥ 400 Liter fasst oder das Leitungsvolumen ≥ 3 Liter beträgt.

Wie oft muss auf Legionellen untersucht werden?

Öffentliche Gebäude mindestens einmal jährlich, gewerbliche Gebäude alle drei Jahre. Die Probenahme muss durch ein akkreditiertes Labor erfolgen.

Was passiert, wenn der Grenzwert überschritten wird?

Ab 100 KBE/100 ml: Meldung ans Gesundheitsamt und Maßnahmen erforderlich. Ab 1.000 KBE/100 ml kann ein Nutzungsverbot ausgesprochen werden. ACQUA-NET verhindert Überschreitungen durch automatische nächtliche Desinfektion bei >60 °C.

Welche Temperatur ist für Warmwasser vorgeschrieben?

Nach DVGW W 551 muss Warmwasser im Speicher ≥ 60 °C gehalten werden und an jeder Entnahmestelle mindestens 55 °C erreichen. ACQUA-NET hält diese Temperaturen automatisch ein und protokolliert jede Entnahme.

Ersetzt ACQUA-NET die Laboruntersuchung?

Nein. Die jährliche Probenahme durch ein akkreditiertes Labor bleibt gesetzlich vorgeschrieben. ACQUA-NET automatisiert die thermische Desinfektion, Protokollierung und Dokumentation — alles außer der Laborprobe selbst.

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Wie viel sparen Sie mit ACQUA-NET?

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Bei einer Störung steht innerhalb von 12 Stunden ein Techniker bei Ihnen — in Deutschland und 5 weiteren Ländern.

Garantie & Service

Jeder Tag ohne ACQUA-NET ist ein Tag, an dem Sie das Risiko selbst tragen.

Die TrinkwV wartet nicht. Eine Legionellen-Kontamination trifft die Nutzer Ihrer Anlage — nicht den Hersteller Ihres Duschwassersystems. ACQUA-NET übernimmt diese Verantwortung dauerhaft: automatische Prävention und lückenlose Dokumentation für jede Gesundheitsamt-Prüfung.

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